Nach einem Beschluss des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) wird der Pflichtspielbetrieb der A- und B-Junioren bis zum 31.12.2021 ausgesetzt. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass für diese Altersgruppen erst zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt eine Impfung möglich war. Im beiderseitigen Einvernehmen können auch geplante Pflichtspiele zur Austragung kommen. Der Trainings- und ggfls. Freundschaftsspielbetrieb kann unter Wahrung der 2G-Regel fortgesetzt werden. Übergangsweise reicht auch die Vorlage eines negativen PCR-Testes, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Der Spiel- und Trainingsbetrieb aller anderen Mannschaften im Senioren- und Juniorenbereich geht unter Beachtung der 2G-Regel weiter. Übergangsweise reicht auch hier die Vorlage eines negativen PCR-Testes, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren gilt die 2G-Regel nicht.